Praxis für Kieferorthopädie
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Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine kieferorthopädische Behandlung?

Der Zeitpunkt für einen Behandlungsbeginn ist abhängig von dem Ausmaß der vorliegenden Zahn- bzw. Kieferfehlstellung und wird für jedes Kind individuell nach einer umfassenden Erstuntersuchung bestimmt.
Bei extremen Fällen, häufig in Verbindung mit Fehlbildungen wie beispielsweise bei Neugeborenen mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, können sogar im Säuglingsalter kieferorthopädische Maßnahmen hilfreich und nötig werden.

Frühbehandlung ab dem 4ten Lebensjahr

Bei ausgeprägten Fehlstellungen wie zum Beispiel einem Kreuzbiss, einer sehr großen sagittalen Stufe oder eines (lutschbedingt) offenen Bisses kann auch im Milchgebiss oder frühem Wechselgebiss eine Frühbehandlung erforderlich sein. Diese dauert im Schnitt 1,5 Jahre, wird dann beendet und der weitere Zahnwechsel beobachtet. Gegebenenfalls wird eine weitere Behandlung im späten Wechselgebiss nötig.

Zahnwechsel ab dem 9ten Lebensjahr

Die Phase des späten Wechselgebisses mit Durchbruch der seitlichen Zähne ist der häufigste Zeitpunkt für eine kieferorthopädische Maßnahme.
Die Behandlung im Wechselgebiss hat große Vorteile, da das Kieferwachstum ausgenutzt und der Zahnwechsel gezielt gesteuert werden kann. In dieser Zeit ist die Umbaubereitschaft des Gewebes gut und die Flexibilität der Kiefergelenke kann leichter genutzt werden.

Korrekturen im Erwachsenenalter

Auch im Erwachsenenalter kann die Zahnstellung durch eine kieferorthopädische Behandlung reguliert werden. Voraussetzung hierfür ist eine ausreichend feste und gesunde Verankerung der Zähne im Kieferknochen.

Die Struktur des Kiefers nimmt im Laufe der Jahre an Dichte zu. Das bedeutet, dass der Kiefer weniger flexibel ist als z.B. bei Kindern und somit die Korrektur mehr Zeit in Anspruch nehmen kann.

Da bei Erwachsenen kein Wachstum mehr vorhanden ist, bedarf es einer besonders individuellen Planung der Behandlung, um verschiedene Möglichkeiten der Therapieformen zu analysieren. Liegen ausgeprägte Kieferfehlstellungen vor, also nicht nur reine Zahnfehlstellungen, kann eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung sinnvoll werden.


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